Buch des Lebens - Olli Lenze |
Die Berichterstattung ist ein zentraler Teil der externen Berichterstattung eines Unternehmens. In der Vergangenheit bestand dieser meist aus finanziellen Kennzahlen. Mit der Finanzkrise und größeren Skandalen wuchs jedoch das öffentliche und politische Interesse an einem umfassenderen Bild von Unternehmen. Auch Investoren verlangen zunehmend nach einem ganzheitlichen Bild von Unternehmen. Auch bei Unternehmen kann eine verstärkte – wenn auch schwache – Motivation zu einer umfassenderen Berichterstattung wahrgenommen werden.
Nun wurde innerhalb der Europäischen Union eine Erweiterung der Anforderungen an die Berichterstattung beschlossen. Motivation war es, Unternehmen, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen, zu verpflichten, stärker über ihr Engagement im Umweltschutz, soziale und auf die Mitarbeiter bezogene Initiativen, über die Achtung der Menschenrechte und ihre Korruptionsbekämpfung berichten zu lassen. Die Anforderungen beschränken sich aber auf größere Unternehmen und Konzerne, insbesondere auf börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Betroffen sind um die 6.000 Unternehmen in der EU. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie im Dezember 2014 muss sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Zwar gibt es schon heute eine Vielzahl von verpflichteten und freiwilligen Aspekten, welche in der Unternehmens-Berichterstattung angegeben werden können. Allerdings schätzte die Kommission im April 2014, dass lediglich 10% der größten Unternehmen in Europa die nun verpflichtlichen Informationen regelmäßig veröffentlichen. Mit dem Beschluss wird nun von allen betroffenen Unternehmen Angaben zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen und Konzepten zur Korrupationsbekämpfung, zur Achtung der Menschenrechte und zu weiteren sozialen Belangen verlangt. Zudem sollen die Ergebnisse dieser Konzepte und eine Einschätzung zu den Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit offengelegt werden. Ferner muss bei großen kapitalmarktorientierten Unternehmen über die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach Diversitätsaspekten berichtet werden. Dies geschieht nach dem ‚Comply-or-explain‘ Ansatz; d.h. wird ein Punkt nicht behandelt, so muss dies begründet werden.
Die Unternehmen haben dabei einen Spielraum über die Art der Berichterstattung und können auch auf bestehende Leitlinien ihrer Wahl zurückgreifen. In einer Studie vom Dezember 2011, welche als Grundlage zur Entscheidungsfindung durchgeführt wurde, wurde z.B. bei 57 von 71 Unternehmen internationale Richtlinien als Grundlage der Berichterstattung identifiziert; meist die Global Reporting Initiative. Eine integrierte Berichterstattung wie in anderen Ländern, also ein Bericht mit ökonomischen, sozialen, ökologischen, Governance und Finanzfaktoren, wird allerdings explizit nicht verlangt.
Ziel ist es, die Transparenz bei ökologischen und sozialen Aspekten von Unternehmen zu erhöhen und diese dadurch zu mehr Engagement zu bewegen. Wie die Kommission schreibt: „Transparency leads to better performance.“ Es wird sich zeigen, wie sich das Thema der Anforderungen an die unternehmerische Berichterstattung weiterentwickelt und was die genauen Folgen der erweiterten Berichtserstattungspflicht sind. Ob Unternehmen die ökologischen und sozialen Aspekte gezielt angehen und verstärkt vorgehen, wird sich zeigen müssen. Mit den künftigen Berichten ist aber die Basis für eine einfachere Informationsgewinnung über Unternehmen und zum besseren Vergleich derselben gelegt.