Dank Julia Schramm und Marina
Weisband ist das Thema Urheberrecht mal wieder auf die Agenda gerückt. Ihre
Buchveröffentlichungen über gewöhnliche Verlage waren auf große Kritik
innerhalb der Piratenpartei gestoßen, die ja bekanntermaßen eine Veränderung
des Urheberrechts fordern. Im bisherigen Urheberrecht sehen sie ein
„überkommenes Geschäftsmodell“, welches nicht länger geschützt werden soll.
Quelle: Piratenwiki |
Sven Vetter, einem in
Piratenkreisen anerkannten Rechtsanwalt, argumentiert folgendermaßen: „File-Sharing
ist gesellschaftliche Realität. Aktuelle Studien belegen, dass die absolute
Mehrheit junger Menschen den Tausch digitaler Inhalte als selbstverständliches
Recht betrachtet. Es ist unmöglich, auf lange Sicht Verbote beizubehalten,
welche nicht mehr dem gesellschaftlichen Konsens entsprechen.“
Aha. Ich bin da leider ganz
anderer Meinung als Herr Vetter. Wir junge Menschen sind mit dem Internet
aufgewachsen und kennen alle File-Sharing Seiten, auf denen man an Filme, Musik
und Bücher gelangt. Und wer dies nicht kennt, der kennt zumindest jemand der es
kennt. Von File-Sharing haben wir junge Menschen also schon alle einmal
profitiert. Soweit so gut. Aber sollte deswegen das Urheberrecht geändert
werden? Das Urheberrecht ist nichts anderes als der Schutz geistigen Eigentums
und Einnahmequelle für Künstler. Und dies ist auch gut so. Denn nicht jeder
Künstler ist Superstar und verdient Millionen. Das mussten auch Julia Schramm
und Marina Weisband erkennen, die finanziell von ihrem Verlag unterstützt
wurden.
File-Sharing schadet den
Künstlern und Autoren und ist daher zu Recht verboten. Jedoch sollten Verlage,
Labels und Unternehmen neue Wege suchen, um ihren Kunden Produkte auch
weiterhin zu verkaufen und auf deren Interessen eingehen. Musik Streaming-Dienste
wie Spotify oder Simfy sind hier ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gegen
eine kleine Monatliche Gebühr kann Musik völlig legal im Internet gehört
werden. Die Diskussion sollte sich nicht um das Urheberrecht drehen, sondern um die im Moment noch mangelhaften Angebote der Vertriebsgesellschaften.
Das Urheberrecht in Deutschland
schützt die Künstler und Verlage. Dies halte ich für den richtigen Ansatz. Ob Urheberrechte
auch nach dem Tod noch gelten müssen bleibt für mich eine andere Frage, die in
diesem Zusammenhang durchaus noch stärker öffentlich diskutiert werden könnte.